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Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann sowohl der Hausarzt, ein Facharzt oder ein anderer Arzt Ihres Vertrauens ausstellen.
Wir arbeiten als Wahltherapeuten und haben daher keinen Kassenvertrag. Sie müssen Ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse VOR der ersten Therapieeinheit zur Bewilligung einreichen. Dies geht sowohl persönlich, per E-Mail als auch per Post. Sind Sie bei der ÖGK oder der BVA versichert, entfällt die Bewilligungspflicht. Bei der SVA entfällt die Bewilligungspflicht für die erste Serie. Jede Verordnung von bei der KFA-Versicherten muss vorab bewilligt werden.
Alle Informationen sind ohne Gewähr.
Für präventive Behandlungen ist keine Verordnung nötig. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hierfür auch keine Kosten.
Physiotherapie:
Heilmassage 15 Min ausschließlich in Kombination mit:
Prävention
Ohne ärztliche Verordnung begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Prävention.
Ziel hierbei ist die Erarbeitung eines Trainingsprogrammes im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvorbeugung.
Allerdings werden hierfür keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Physiotherapie
Heilmassage 15 Min ausschließlich in Kombination mit:
Prävention
Ohne ärztliche Verordnung begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Prävention.
Ziel hierbei ist die Erarbeitung eines Trainingsprogrammes im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvorbeugung.
Allerdings werden hierfür keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Anteilige Kostenerstattung mit Stand 01. 01. 2024 (ohne Gewähr)
Bei bestehender Verordnung erstattet Ihnen die Krankenkasse einen großen Teil Ihrer Kosten zurück. So sind dies etwa bei 45 Min Physiotherapie EUR 44,33 pro Einheit bei der ÖGK. Genauere Informationen, auch bezüglich der anderen Krankenkassen, sehen Sie unten. Haben Sie eine Zusatzversicherung übernimmt diese, je nach Ihrer Polizze, meist den offenen Anteil.
Für das Jahr 2024:
30 Min Physiotherapie 29,54 EUR pro Einheit
45 Min Physiotherapie 44,33 EUR pro Einheit
60 Min Physiotherapie 59,10 EUR pro Einheit
30 Min PT & 15 Min HM 37,41 EUR pro Einheit
45 Min PT & 15 Min HM 52,20 EUR pro Einheit
Dzt. keine Bewilligung der Verordnung nötig.
Die Therapie muss binnen drei Monaten ab Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Für das Jahr 2024 – abzüglich 10% Behandlungsbeitrages
30 Min Physiotherapie 30,80 EUR pro Einheit
45 Min Physiotherapie 44,31 EUR pro Einheit
60 Min Physiotherapie 59,08 EUR pro Einheit (Bewilligungspflichtig!)
30 Min PT & 15 Min HM 36,20 EUR pro Einheit
45 Min PT & 15 Min HM 50,97 EUR pro Einheit
Keine Bewilligungspflicht
Die Therapie muss binnen drei Monaten ab Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Da die Ansprüche bei SVS- Versicherten nach individuellen Voraussetzungen (Versicherungsdauer, Alter, Art der Erkrankung etc.) variieren, bitten wir Sie sich an die SVS zu wenden.
Bewilligungspflicht der Verordnung ab der 11. Sitzung.
Die Therapie muss binnen einem Monaten ab Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Aufgrund möglicher Selbstbehalte kann keine Auskunft über die Kostenerstattung seitens der KFA erteilt werden. Bitten wenden Sie sich direkt an die KFA.
Verordnung ist ab der ersten Einheit bewilligungspflichtig.
Sie erhalten am Ende jeder Therapieeinheit eine Teilrechnung. Diese bitte unmittelbar in Bar zu begleichen oder nach Vereinbarung auch zu überweisen.
Bei Beendigung der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Nichterscheinen:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden abzusagen.
Allenfalls behalten wir uns das Recht vor, auch den entfallenen Termin in Rechnung zu stellen. Hierfür erstattet die Krankenkassa keine Kosten.
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