PatientenInformation

physio am punkt
Vor der Therapie

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann sowohl der Hausarzt, ein Facharzt oder ein anderer Arzt Ihres Vertrauens ausstellen.

Wir arbeiten als Wahltherapeuten und haben daher keinen Kassenvertrag. Sie müssen Ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse VOR der ersten Therapieeinheit zur Bewilligung einreichen. Dies geht sowohl persönlich, per E-Mail als auch per Post. Sind Sie bei der ÖGK oder der BVA versichert, entfällt die Bewilligungspflicht. Bei der SVA entfällt die Bewilligungspflicht für die erste Serie. Jede Verordnung von bei der KFA-Versicherten muss vorab bewilligt werden.

Alle Informationen sind ohne Gewähr.

Haben Sie eine Zusatzversicherung, übernimmt diese meist einen großen bis den ganzen, offenen Anteil des Differenzbetrages.
 

Für präventive Behandlungen ist keine Verordnung nötig. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hierfür auch keine Kosten.

Dauer & kosten

Physiotherapie:

  •  30 Min EUR 70,-
  •  45 Min EUR 95,-
  •  60 Min EUR 115,-

Heilmassage 15 Min ausschließlich in Kombination mit:

  • Physiotherapie 30 Min insges. EUR 95,-
  • Physiotherapie 45 Min insges. EUR 115,-

 

Prävention

Ohne ärztliche Verordnung begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Prävention.

Ziel hierbei ist die Erarbeitung eines Trainingsprogrammes im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvorbeugung.

Allerdings werden hierfür keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.

  • 45 Min EUR 95,-
  • 60 Min EUR 115,-

Physiotherapie

  • 30 Min EUR 65,-
  •  45 Min EUR 90,-
  •  60 Min EUR 110,-

 

Heilmassage 15 Min ausschließlich in Kombination mit:

  • Physiotherapie 30 Min insges. EUR 90,-
  • Physiotherapie 45 Min insges. EUR 110,-

 

Prävention

Ohne ärztliche Verordnung begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Prävention.

Ziel hierbei ist die Erarbeitung eines Trainingsprogrammes im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvorbeugung.

Allerdings werden hierfür keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.

  • 45 Min EUR 90,-
  •  60 Min EUR 110,-

Anteilige Kostenerstattung mit Stand 01. 01. 2024 (ohne Gewähr)

Bei bestehender Verordnung erstattet Ihnen die Krankenkasse einen großen Teil Ihrer Kosten zurück. So sind dies etwa bei 45 Min Physiotherapie EUR 44,33 pro Einheit bei der ÖGK. Genauere Informationen, auch bezüglich der anderen Krankenkassen, sehen Sie unten. Haben Sie eine Zusatzversicherung übernimmt diese, je nach Ihrer Polizze, meist den offenen Anteil.

Für das Jahr 2024:

30 Min Physiotherapie    29,54  EUR pro Einheit

45 Min Physiotherapie    44,33   EUR pro Einheit

60 Min Physiotherapie    59,10  EUR pro Einheit

 

30 Min PT & 15 Min HM    37,41  EUR pro Einheit

45 Min PT & 15 Min HM    52,20 EUR pro Einheit

Dzt. keine Bewilligung der Verordnung nötig.

Für das Jahr 2024 – abzüglich 10% Behandlungsbeitrages

30 Min Physiotherapie     30,80 EUR pro Einheit

45 Min Physiotherapie     44,31  EUR pro Einheit

60 Min Physiotherapie     59,08 EUR pro Einheit (Bewilligungspflichtig!) 

30 Min PT & 15 Min HM    36,20  EUR pro Einheit

45 Min PT & 15 Min HM     50,97  EUR pro Einheit

Bewilligungspflicht der Verordnung ab der 11. Sitzung.

Da die Ansprüche bei SVS- Versicherten nach individuellen Voraussetzungen (Versicherungsdauer, Alter, Art der Erkrankung etc.) variieren, bitten wir Sie sich an die SVS zu wenden. 

Bewilligungspflicht der Verordnung ab der 11. Sitzung.

Aufgrund möglicher Selbstbehalte kann keine Auskunft über die Kostenerstattung seitens der KFA erteilt werden. Bitten wenden Sie sich direkt an die KFA.

Verordnung ist ab der ersten Einheit bewilligungspflichtig.

Sie erhalten am Ende jeder Therapieeinheit eine Teilrechnung. Diese bitte unmittelbar in Bar zu begleichen oder nach Vereinbarung auch zu überweisen.

Bei Beendigung der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

 

bitte mitbringen
  • Ärztliche Verordnung und Befunde, Röntgen etc.
  • Badetuch
  • Gemütliches (Sport-) Gewand
sonstiges

Nichterscheinen:

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden abzusagen.

Allenfalls behalten wir uns das Recht vor, auch den entfallenen Termin in Rechnung zu stellen. Hierfür erstattet die Krankenkassa keine Kosten.