Diese Website verwendet nur systemrelevante Cookies.
Google fonts sind lokal eingebunden.
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann sowohl der Hausarzt, ein Facharzt oder ein anderer Arzt Ihres Vertrauens ausstellen.
Wir arbeiten als Wahltherapeuten und haben daher keinen Kassenvertrag. Sie müssen Ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse VOR der ersten Therapieeinheit zur Bewilligung einreichen. Dies geht sowohl persönlich, per E-Mail als auch per Post. Sind Sie bei der ÖGK versichert entfällt die Bewilligungspflicht vorläufig, bei der SVA und BVA entfällt die Bewilligungspflicht für die erste Serie.
Alle Informationen sind ohne Gewähr.
Für präventive Behandlungen ist keine Verordnung nötig. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hierfür auch keine Kosten.
Physiotherapie:
Heilmassage 15 Min ausschließlich in Kombination mit:
Prävention
Ohne ärztliche Verordnung begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Prävention.
Ziel hierbei ist die Erarbeitung eines Trainingsprogrammes im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvorbeugung.
Allerdings werden hierfür keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Physiotherapie
Heilmassage 15 Min ausschließlich in Kombination mit:
Prävention
Ohne ärztliche Verordnung begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Prävention.
Ziel hierbei ist die Erarbeitung eines Trainingsprogrammes im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvorbeugung.
Allerdings werden hierfür keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Anteilige Kostenerstattung mit Stand 01. 01. 2023 (ohne Gewähr)
Bei bestehender Verordnung erstattet Ihnen die Krankenkasse einen großen Teil Ihrer Kosten zurück. So sind dies etwa bei 45 Min Physiotherapie EUR 40,85 pro Einheit bei der ÖGK. Genauere Informationen, auch bezüglich der anderen Krankenkassen, sehen Sie unten. Haben Sie eine Zusatzversicherung übernimmt die, je nach Ihrer Polizze, meist den offenen Anteil.
30 Min Physiotherapie 27,24 EUR pro Einheit
45 Min Physiotherapie 40,85 EUR pro Einheit
60 Min Physiotherapie 54,47 EUR pro Einheit
30 Min PT & 15 Min HM 34,50 EUR pro Einheit
45 Min PT & 15 Min HM 48,11 EUR pro Einheit
Dzt. keine Bewilligung der Verordnung nötig.
30 Min Physiotherapie 31,20 EUR pro Einheit
45 Min Physiotherapie 46,80 EUR pro Einheit
60 Min Physiotherapie 62,40 EUR pro Einheit (Bewilligungspflichtig!)
30 Min PT & 15 Min HM 39,52 EUR pro Einheit
45 Min PT & 15 Min HM 52,12 EUR pro Einheit
Bewilligungspflicht der Verordnung ab der 11. Sitzung.
Da die Ansprüche bei SVS- Versicherten nach individuellen Voraussetzungen (Versicherungsdauer, Alter, Art der Erkrankung etc.) variieren, bitten wir Sie sich an die SVS zu wenden.
Bewilligungspflicht der Verordnung ab der 11. Sitzung.
Aufgrund möglicher Selbstbehalte kann keine Auskunft über die Kostenerstattung seitens der KFA erteilt werden. Bitten wenden Sie sich direkt an die KFA.
Verordnung ist ab der ersten Einheit bewilligungspflichtig.
Sie erhalten am Ende jeder Therapieeinheit eine Teilrechnung. Diese bitte unmittelbar in Bar zu begleichen oder nach Vereinbarung auch zu überweisen.
Bei Beendigung der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Nichterscheinen:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden abzusagen.
Allenfalls behalten wir uns das Recht vor, auch den entfallenen Termin in Rechnung zu stellen. Hierfür erstattet die Krankenkassa keine Kosten.
Diese Website verwendet nur systemrelevante Cookies.
Google fonts sind lokal eingebunden.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.